Behandlungskosten und Stornobedingungen

Kostenübernahme durch Krankenversicherungen

Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert oder als Beamte/r beihilfefähig sind, kann u. U. ein Teil der Behandlungskosten von dort übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor Behandlungsbeginn, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt. Behandlungskosten beim Heilpraktiker können u. U. in der Steuererklärung Berücksichtigung finden. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.

Ein erstes Kennenlernen ist telefonisch oder in meiner Praxis bis 30 Minuten für Sie kostenfrei. Buchen Sie ganz einfach Ihren Kennenlerntermin über die Online-Terminbuchung.

Welche Vorteile haben Sie, wenn sie die psychotherapeutische Behandlung selbst bezahlen?

  • Die Therapie kann sofort beginnen. Sie müssen nicht auf ein Gutachten bzw. die Bewilligung der Krankenkasse warten.
  • Der Start in eine Therapie wird nicht durch Bürokratie und Verwaltungsaufwand erschwert und verzögert.
  • Sie haben freie Therapeuten- und auch Methodenwahl, suchen Sie sich Ihr gewünschtes Therapieverfahren selbst aus.
  • Die Therapiesitzungen sind nicht auf die Dauer von 50 Minuten beschränkt, manchmal dauert es eben länger.
  • Die Krankenkasse erfährt nichts von der Behandlung und es findet keine Hinterlegung der Diagnose an relevanter Stelle statt. Das kann Vorteile beim Abschluss anderer Versicherungen haben.
  • Die Kosten für aus eigener Tasche bezahlte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater.

Als Heilpraktikerin bin ich nicht an die sog. Leitlinien der Krankenkassen gebunden und damit frei in der Wahl meiner Behandlungen.

Ich arbeite bei psychotherapeutischen Themen häufig mit imaginativen Verfahren.

„Was ist, wenn ich einen Termin absagen muss?“

Den vereinbarten Termin halte ich ausschließlich für Sie reserviert mit einem ausreichenden Puffer, falls es einmal länger dauert. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich für Termine, die weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden, eine Ausfallgebühr in Höhe von 70 € berechne.