Behandlungskosten und Stornobedingungen

Kostenübernahme durch Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen oder Beihilfe-Versicherte Beamte übernehmen i. d. R. einen Teil der Behandlungskosten. Bitte erkundige dich unbedingt vor Behandlungsbeginn, ob und in welchem Umfang sich deine Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt. Behandlungskosten beim Heilpraktiker können u. U. in der Steuererklärung Berücksichtigung finden. Nähere Informationen erhältst du von deinem Steuerberater.

Ein erstes Kennenlernen ist  bis 30 Minuten kostenfrei und ganz einfach über die Online-Terminbuchung zu vereinbaren.

Welche Vorteile hast du, wenn du die psychotherapeutische Behandlung selbst bezahlst?

  • Die Therapie kann sofort beginnen. Du musst nicht auf ein Gutachten bzw. die Bewilligung der Krankenkasse warten.
  • Der Start in eine Therapie wird nicht durch Bürokratie und Verwaltungsaufwand erschwert und verzögert.
  • Du hast freie Therapeuten- und auch Methodenwahl, suche dir dein gewünschtes Therapieverfahren selbst aus.
  • Die Therapiesitzungen sind nicht auf die Dauer von 50 Minuten beschränkt, manchmal dauert es eben länger.
  • Die Krankenkasse erfährt nichts von der Behandlung und es findet keine Hinterlegung der Diagnose an relevanter Stelle statt. Das kann Vorteile beim Abschluss anderer Versicherungen haben.
  • Die Kosten für aus eigener Tasche bezahlte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Bitte frage deinen Steuerberater.

Als Heilpraktikerin bin ich nicht an die sog. Leitlinien der Krankenkassen gebunden und damit frei in der Wahl meiner Behandlungen.

„Was ist, wenn ich einen Termin absagen muss?“

Den vereinbarten Termin halte ich ausschließlich für dich reserviert mit einem ausreichenden Puffer, falls es einmal länger dauert. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich für Termine, die weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden, eine Ausfallgebühr in Höhe von 70 € berechne.